Lizenzbestimmungen
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AGB

Endnutzerlizenzbedingungen der SYNCING.NET Technologies GmbH

- nachfolgend SYNCING.NET -

BITTE LESEN SIE DIESE ENDNUTZERLIZENZBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INDEM SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS. VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, KÖNNEN SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DORT ZURÜCKGEBEN, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN. WENN DER ZUGRIFF AUF DIE SYNCING.NET SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ERFOLGT IST, KLICKEN SIE "ABLEHNEN". WENN SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE BEIM KAUF VON HARDWARE ERHALTEN HABEN, MÜSSEN SIE DAS VOLLSTÄNDIGE HARDWARE/SOFTWARE-PAKET ZURÜCKGEBEN, DAMIT DER KAUFPREIS ERSTATTET WERDEN KANN.

SYNCING.NET bietet zwei Lizenzarten an:

Jahreslizenz

 

Die Jahreslizenz berechtigt zur Nutzung der Software für ein Jahr. Durch Verlängerung des Abonnements kann die Gültigkeit der entsprechenden Lizenzschlüssel beliebig oft verlängert werden, es sei denn, die Software wird von SYNCING.NET am Markt nicht mehr angeboten. Im Jahresabonnement sind alle aktuellen Wartungs-Updates und Upgrades auf neue Programmversionen enthalten. Bestehende Netzwerke können durch Lizenzverlängerung einfach weitergeführt werden. Zur Verlängerung einer Lizenz ist der aktuell gültige Jahreslizenzpreis erneut zu entrichten. Bei Nicht-Verlängerung des Abonnements enden das Nutzungsrecht und die Funktion der Lizenzen mit Ablauf der Lizenzdauer.

Dauerlizenz

Der Erwerb von Dauerlizenzen berechtigt zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Software entsprechend den nachstehenden Allgemeinen Endnutzerlizenzbedingungen (AGBs), solange die Software von SYNCING.NET am Markt angeboten wird. Wartungs-Updates können kostenlos bezogen werden. Upgrades auf neue Programmversionen werden 2 Jahre kostenlos angeboten. Bei der Dauerlizenz steht SYNCING.NET ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Softwareversion von SYNCING.NET am Markt nicht mehr angeboten wird.

I. Anwendbarkeit

Diese Endnutzerlizenzbedingungen (nachfolgend AGB) sind anwendbar auf sämtliche von SYNCING.NET abgeschlossenen Geschäfte über Anwendersoftware (Standardsoftware, individuell angepasste Standardsoftware und Individualsoftware).

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedürfte.

Abweichende Regelungen, insbesondere andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von SYNCING.NET nur dann als vereinbart, wenn sie von SYNCING.NET ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

II. Angebote und Abschlüsse

Die Angebote von SYNCING.NET sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Abbildungen und Zeichnungen sowie technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie begründen deshalb weder zugesicherte noch garantierte Eigenschaften, noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegens-tandes relevant. Im Hinblick auf Veränderungen durch den technischen Fortschritt ist SYNCING.NET berechtigt, die Programmspezifikationen zu ändern, wenn sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion der Software ergibt.
An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die SYNCING.NET Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Bestellungen werden für SYNCING.NET erst aufgrund schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, dass SYNCING.NET die Bestellung vorher ausführt.

Wenn nicht anders vereinbart oder in Angeboten anders angegeben, sind die von SYNCING.NET genannten Preise Nettopreise, exklusive eventueller Verpackung und exklusive Porto, Fracht und Versicherung. Sie enthalten weder Umsatzsteuer noch andere Steuern, Zölle, Gebühren oder staatliche Abgaben, die mit dem Erwerb von Produkten durch den Kunden zusammenhängen.

III. Vertragsschluss beim Online-Kauf
Wenn SYNCING.NET-Produkte über Online-Shops gekauft werden, kommt der Vertrag wie folgt zustande:

  1. Sie laden die Installationsdatei der SYNCING.NET Software auf die entsprechenden Endgeräte herunter und starten die Installation jeweils durch Doppelklick auf diese Datei.

  2. Bevor die Software auf den Systemen installiert wird, müssen Sie diesen Endnutzerlizenzbe-dingungen zustimmen, ansonsten wird die Installation abgebrochen.

  3. Mit abgeschlossener Installation beginnt die Probephase (Testphase) in welcher die Software 30 Tage lang getestet werden kann. Sollte Ihnen die Software nicht zusagen, können Sie die Nutzung zu jeder Zeit innerhalb des Testzeitraums einstellen. Es fallen keine Entgelte an.

  4. Spätestens mit Ablauf der Testphase müssen Sie eine Jahres- oder Dauerlizenz erwerben, um die Software weiter nutzen zu können. Ansonsten endet die Funktion.

  5. Im Online-Shop können Sie jeweils zwischen Jahres- oder Dauerlizenzen (jeweils eine Lizenz pro Endgerät) wählen und ein einfaches Nutzungsrecht an der SYNCING.NET-Software erwerben.

  6. Zum Erwerb der Lizenzen geben Sie in den Eingabemasken des Online-Shops Ihre Kundendaten ein. Während der Eingabe haben Sie jederzeit die Möglichkeit die eingegebenen Daten zu korrigieren.

  7. Sobald Sie die Bestelldaten vollständig eingegeben haben, erhalten Sie eine Gesamtübersicht über die Bestellung. Das Angebot zum Vertragsschluss geben Sie dadurch ab, dass Sie den Bestätigungsbutton (Jetzt bestellen) betätigen. Die Bestellung kommt nur unter ausschließli-cher Geltung dieser Endnutzerlizenzbedingungen zustande.

  8. Mit Zusendung der bestellten Lizenzschlüssel erklärt SYNCING.NET die Annahme Ihres Angebots, sodass der Vertrag zustande kommt.



IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden vorbehalten. Ist der Kunde kein Unternehmer, so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständi-gen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag Eigentum der SYNCING.NET.

  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die Software auf Verlangen unverzüglich zu löschen bzw. die Software herauszugeben, den Lizenzschlüssel nicht mehr zu nutzen und auch Dritten nicht mehr zugänglich zu machen. Ein Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn SYNCING.NET dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Im Übrigen erfolgt eine anderweitige Verwertung des Vorbehaltseigentums, wobei der Erlös auf die Forderung von SYNCING.NET gegen den Kunden angerechnet wird.

 

V.  Urheberrechte

  1. Soweit Anwendersoftware geliefert wird, räumt SYNCING.NET mit der Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus dem Auftrag dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die übergebenen Programme zu nutzen.

  2. Der Kunde erkennt an, dass die gelieferte Anwendersoftware Patente, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthält bzw. verkörpert und dass diese Rechte SYNCING.NET oder ihren Zulieferern zustehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass diese Rechte nicht durch den Verkauf oder die Auslieferung von Produkten auf den Kunden übergehen.


VI. Schutzrechtsverletzungen

  1. SYNCING.NET versichert, dass nach ihrer Kenntnis die gelieferte Software frei von Rechten Dritter ist und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht in fremde Schutzrechte eingreift.

  2. Nehmen Dritte den Kunden wegen Verletzung eines Schutzrechtes durch Verwendung eines von SYNCING.NET überlassenen Produkts in Anspruch, so hat der Kunde SYNCING.NET hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
    SYNCING.NET wird diese Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde hat SYNCING.NET bei der Verteidigung in jeder zumutbaren Weise zu unterstützen. Der Kunde räumt SYNCING.NET die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und über Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Er wird SYNCING.NET die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.

  3. Sollte SYNCING.NET zu der Überzeugung gelangen, dass ein Produkt möglicherweise Gegenstand einer Schutzrechtsbeanstandung wird, so ist sie berechtigt, nach eigener Wahl:
    • auf eigene Kosten für den Kunden das Recht zu erwirken, das Produkt weiterhin zu benutzen,
    • auf eigene kosten das produkt in zumutbarem Umfang zu ersetzen oder so zu verändern, dass es Rechte Dritter nicht mehr verletzt,
    • die Software oder Teile hiervon zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zu erstatten
  4. Die vorgenannten Verpflichtungen treffen SYNCING.NET nicht, wenn die gelieferte Ware oder die gelieferten Programme oder Teile hiervon von Kunden geändert oder mit nicht von SYNCING.NET zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen.

 

VII. Abnahme

Die Funktionsfähigkeit von Anwendersoftware wird durch einen Probelauf festgestellt. Erhält SYNCING.NET innerhalb von 30 Tagen (ab Installation) vom Kunden keine anders lautende Mitteilung, so gilt die Software als abgenommen.

Eine dem Hersteller oder Lieferanten gegenüber erklärte Abnahme gilt auch im Verhältnis zu SYNCING.NET. 

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preise rein netto. Alle Versandkosten insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversiche-rung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
    Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen wie Nebengebühren, öffentliche Abgaben, erhöhte Zölle sowie neu hinzugekommene Steuern, alles Faktoren, die bei der Kalkulation der Angebotspreise evtl. nicht berücksichtigt werden konnten, gelten als vereinbart.

  2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne jede Abzüge zur Zahlung fällig.

 

IX. Gewährleistung

  1. SYNCING.NET gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SYNCING.NET liegen (wie beispiel-weise höhere Gewalt oder Verschulden dritter Personen usw.) nicht zu erreichen ist.

  2. SYNCING.NET ist es gestattet, den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern es die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung einer schwerwiegenden Störung des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich macht.

  3. Programmfehler bei von SYNCING.NET entwickelter Software sollen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im Rechtssinne dar. Programmfehler werden von SYNCING.NET innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, nach deren Ablauf entgeltlich behoben. SYNCING.NET stehen drei Nachbesserungsversuche zu.

  4. Im Übrigen gewährleistet SYNCING.NET nicht den einwandfreien Lauf der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen und Eigenschaften auf jeder möglichen Kombination von Hard- und Software.

  5. Grundsätzlich beschränkt sich die Gewährleistung für Anwender-Software auf Nachbesserung (d.h. SYNCING.NET ist berechtigt und verpflichtet, Mängel der Programme zu beheben). Scheitert die Nachbesserung im Wiederholungsfall und sind dem Kunden weitere Nachbesse-rungen unzumutbar, so ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

  6. SYNCING.NET ist berechtigt, die Nachbesserungs- oder Nachlieferungsleistung durch Dritte durchführen zu lassen.

  7. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 24 Monate, für Unternehmer 12 Monate soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind. Jegliche Gewährleistungsans-prüche erlöschen, wenn der Kunde Eingriffe an der Anwender-Software ohne ausdrückliche Absprache mit SYNCING.NET selbst oder durch Dritte vornimmt.

  8. Liegen vom Kunden gemeldete Sachmängel, Programmfehler oder -mängel nicht vor, so hat der Kunde die durch die Überprüfung angefallenen Kosten, ggf. auf der Grundlage der jeweils gültigen Verrechnungssätze der SYNCING.NET zu tragen.

  9. Für Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzstücke haftet SYNCING.NET im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistung.



X. Widerrufsrecht - HINWEIS: kein Widerrufsrecht beim sogenannten "Download-Kauf"

  1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach § 312 d Absatz 3 bzw. 4 BGB elektronisch ausgelieferte Ware (z.B. „Download-Kauf“) wie Software vom Widerrufsrecht ausgenommen ist. Ein Widerrufsrecht besteht insofern nicht.

  2. Sofern Waren gegenständlich ausgeliefert werden, also kein „Download-Kauf“, gilt für Verbraucher folgendes:

Wiederrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch

  • bei Fernabsatzverträgen ( § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang, der ersten Teillieferung.
  • bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ( § 312e Abs.1 Satz 1 BGB) nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. SYNCING.NET Technologies GmbH
Weipertstraße 8-10
D-74076 Heilbronn

Tel.: (++49) (0) 7131 / 7669 - 680
Fax: (++49) (0) 7131 / 7669 - 689

E-Mail: info@syncing.net

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EURO nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


 

XI. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sei es aus unerlaubter Handlung, aus diesem Vertrag oder aus vorvertraglichem Schuldverhältnis, bestehen gegenüber SYNCING.NET nur, sofern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, es sei denn, dass vertragliche Hauptleistungs- und sonstige Kardinalpflichten (= vertragswesentliche bzw. vertragsprägende Pflichten wie z.B. die Bereitstellung der Software) verletzt werden.

  2. Soweit danach eine Schadensersatzpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

XII. Ausfuhrkontrollbestimmungen

  1. Der Käufer verpflichtet sich, sofern die angebotenen bzw. gelieferten Waren aus dem Wirtschaftsgebiet der BRD ausgeführt werden, nicht gegen die, zum Zeitpunkt der Ausfuhr gültigen, gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen.

  2. Soweit der Käufer eine von SYNCING.NET bezogene Ware aus dem Wirtschaftsgebiet der BRD exportieren sollte, so hat er auf eigene Kosten und eigenes Risiko, für die Einholung sämtlicher dazu erforderlichen Genehmigungen und die Erfüllung aller Auflagen zu sorgen. Besonders ist auf die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und Reexportlizenzen für genehmigungspflichtige Ware zu achten.

  3. Bei einer eventuellen Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen bzw. Lizenzen oder einer Nichterfüllung notwendiger Auflagen ohne mitwirkendes Verschulden des Lieferers bleibt das Vertragsverhältnis des Käufers mit dem Lieferer unberührt. Hieraus können keine Rechte gegenüber dem Lieferer hergeleitet werden.

 

XII. Schlussbestimmungen

  1. Der hiermit verbundene Vertrag (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und aller anderen Urkunden, auf die im Vertrag Bezug genommen wird) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und SYNCING.NET über den Verkauf von Produkten dar.

  2. Ergänzungen und Veränderungen dieser Vereinbarungen, sowie der Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Telefax) oder der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Bestimmung des vorstehenden Satzes. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

  3. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Heilbronn. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist im Verhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB) Heilbronn. SYNCING.NET hat darüber hinaus das Recht, die andere Partei an ihrem Wohnsitz, Hauptgeschäftssitz oder an dem Sitz der Niederlassung, an welche die mit diesem Vertrag erworbenen Gegenstände geliefert werden, zu verklagen.

  4. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmung gilt als durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch für Lücken.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail oder schreiben Sie an:

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Weipertstr. 8-10
74076 Heilbronn
Deutschland

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